Ausbildung

Ausbildung zum Luftsportgeräteführer

Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz sind: 

  • die theoretische Ausbildung
  • die praktische Flugausbildung,
  • die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfaßt mind. 60 Unterrichtsstunden in den folgenden
Sachgebieten:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des  beweglichen Flugfunkdienstes und der Durchführung des Sprechverkehrs bei Flügen nach  Sichtflugregeln,
  • Navigation,
  • Meteorologie,
  • Aerodynamik,
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung,
  • Verhalten in besonderen Fällen,
  • menschliches Leistungsvermögen.

Die theoretische Ausbildung findet in Lehrgängen statt.

Diese Lehrgänge können als Kompaktlehrgänge
( mehrere zusammenhängende Kalendertage ) oder als Wochenendlehrgänge
( mehrere Wochenenden ) durchgeführt werden. Über die Lehrgangsform und den Zeitraum der Ausbildung wird nach dem Zeitfond der Teilnehmer entschieden.

Die theoretische Prüfung wird durch einen zugelassenen Prüfer abgenommen

 

Praktische Flugausbildung

In der praktischen Flugausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:   

  • Allgemeine Einführung ( Bodeneinweisung ),
  • Vorbereitung und Beendigung eines Fluges,
  • Einweisungsflug,
  • Rollen am Boden,
  • Wirkung der Steuerorgane,
  • Horizontalflug,
  • Steig-, Sink- und Gleitflug,
  • Überziehen und Abkippen,
  • Kurven,
  • Platzrunde,
  • Seitengleitflug,
  • Ziellandungen,
  • Notlandeübungen,
  • Überlandflüge und Flugnavigation.

Die praktische Flugausbildung kann täglich begonnen werden.

Eine theoretische Ausbildung ist vor dem Beginn der Flugausbildung nicht vorgeschrieben.

Im Verlaufe der Flugausbildung ist die theoretische Ausbildung zu absolvieren und mit einer Prüfung abzuschließen.

In der praktischen Flugausbildung sind nachzuweisen: 

  • eine Gesamtflugzeit von min. 30 Flugstunden, davon min. 5 Flugstunden im Alleinflug,
  • Starts und Landungen im Alleinflug auf verschiedenen Flugplätzen,
  • Vorbereitung und Durchführung von 3 Allein-Überlandflügen von mind. 50 km ohne und mit Zwischenlandung,
  • 2 Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mind. 200 km mit Zwischenlandung,
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer,
  • eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung von besonderen Flugzuständen und das Verhalten in Notfällen.

Nach Abschluß der Flugausbildung findet eine praktische Prüfung statt. Diese Prüfung wird durch einen zugelassenen Prüfer abgenommen.

Ausbildung von Piloten zum Luftsportgeräteführer

Piloten, die eine Lizenz als Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler besitzen, haben nachzuweisen: 

  • eine Einweisung auf aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge durch einen dazu berechtigten Fluglehrer,
  • eine pyrotechnische Einweisung und eine theoretische Prüfung.

 

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Tef. 03622 902606

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    Fliegerazt in Eisenach

    Dr. Benno Kretzschmar
    Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
    „Dr. Siegfried Wolff“
    Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
    Neonatologe – Kindergastroenterologe – Taucherarzt (GTÜM)
    – Flugmedizinischer Sachverständiger (AME)

    Tel:        03691/698-2600
    Fax:       03691/698-7260
    Email:   kretzschmar@stgeorgklinikum.de

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