Fliegerarzt

Liebe Flieger Kameradin,

lieber Flieger Kamerad,

 

 

hier ein paar Infos zum Thema „Medical“!

Für alle Piloten ist ein Medical, d.h. eine flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung vorgeschrieben!

Sinn ist es nicht so lange zu bohren bis man etwas findet um jemanden vom Fliegen weg zu sperren!

Es geht darum zu vermeiden, dass man aufgrund von medizinischen Problemen plötzlich nicht

mehr in der Lage ist sein Flugzeug zu führen und sich und Andere dadurch gefährdet!

PPL-Inhaber benötigen ein Zeugnis der Klasse 2; für UL-Flieger reicht eine „LAPL“-Untersuchung (Light Aircraft Pilot Licence).

Gültigkeit:

Klasse 2 Medical bei < 40 Jährigen: 5 Jahre; von 40 bis 50 Jahre: 2 Jahre und > 50 Jahre: ein Jahr

LAPL bei < 40 –jährigen: 5 Jahre, > 40 Jahre: 2 Jahre

Was ist zur Untersuchung mit zu bringen?

  • Personalausweis
  • Bisheriges Medical
  • Piloten- oder UL-Lizenz
  • Sämtliche Arztberichte, Medikamentenplan, Entlassungsbriefe u.Ä. die vorhanden sind
  • Den letzten augenärztlichen Untersuchungsbefund oder den Brillenpass
  • Den ausgefüllten Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses

ANTRAG FÜR DIE AUSSTELLUNG EINES TAUGLICHKEITSZEUGNISSES(hier)

Wie bekomme ich einen Termin?

Termine am besten über meine Sekretärin Frau Scheidler vereinbaren. Telefon: 03691 – 698 26 01

Wo finden die Untersuchungen statt?

Zum Termin bitte an der Anmeldung im  MVZ Eisenach, Haus F (ehemalige Kinderklinik, Gebäude rechts neben dem Hauptgebäude) melden.

Was kostet die Untersuchung?

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Untersuchungsaufwand. Es ist mit etwa 100 (-125) Euro zu rechnen. Der  Betrag ist im Anschluss gleich bar zu entrichten!

Was ist sonst noch zu beachten?

Bei komplexen Krankheitsbildern oder langen Krankheitsgeschichten, bitte vorher Kontakt zu mir aufnehmen und mir die Unterlagen vorab zukommen lassen!

Zu guter letzt:

Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich auch für die flugmedizinische Untersuchung! Alles verbleibt zwischen Arzt und Pilot, es werden keine medizinischen Informationen an den Vereinsvorstand oder sonst jemandem weitergegeben!

Flugmedizinischer Sachverständiger 

Tauglichkeitsklasse 2

  • Privatflugzeugführer,
  • Privathubschrauberführer,
  • Segelflugzeugführer,
  • Freiballonführer mit der Lizenz nach § 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal,
  • Führer von Luftsportgeräten

uneingeschränkt

 

Dr. Benno Kretzschmar
Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
„Dr. Siegfried Wolff“
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Neonatologe – Kindergastroenterologe – Taucherarzt (GTÜM)
– Flugmedizinischer Sachverständiger (AME)
St. Georg Klinikum Eisenach
Mühlhäuser-Straße 94
99817 Eisenach

Tel:        03691/698-2600
Fax:       03691/698-7260
Email:   kretzschmar@stgeorgklinikum.de